Hygieneschutzkonzept des SV Maria-Thann e.V.

1. Organisatorisches

  • Durch Vereinsmailing, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind. 
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden die Übungsleiter und Mitglieder über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer OP-Maske unter Beachtung der Vorgaben von § 2 BayIfSMV zu verstehen. Werden durch die Behörden verschärfte Maßnahmen im Zuge der sog. „Krankenhausampel“ getroffen, so wird der Maskenstandard ab der Stufe „Gelb“ auf FFP2-Masken angehoben.

 

2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Meternzwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
  • Körperkontaktaußerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschenund diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt. 
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht im Indoor-Bereich. 
  • Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhenwird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücherzur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. 
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert
  • Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Verein bzw. eine von ihm beauftragte Person eine Kontaktdatenerfassungdurch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
  • Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen. 
  • Geräteräumewerden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht. 
  • Verpflegung sowie Getränkewerden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. 

 

3. Maßnahmen zur 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet)

  • Vor Beginn der Sportstunde in der Sporthallewird durch den Übungsleiter sichergestellt, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur Personen mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) die Sportanlage betreten.
  • Für die Sportausübung im Outdoor-Bereich ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Auch wenn die Sportler Umkleiden, Duschen oder Toiletten im Innenbereich nutzen.
  • Die 3G-Nachweise sind vom Übungsleiter zu kontrollieren.
  • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Vereins ( Übungsleiter).

 

4. Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage 

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptomeaufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstandsvon 1,5 Metern hingewiesen. 
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht im Indoor-Bereich.
  • Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Übungsleiter eine Kontaktdatenerfassungdurch. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittelbereitgestellt. 

 

5. Zusätzliche Maßnahmen im In-/Outdoorsport 

  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Unsere Indoor-Sportstätten werden alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet. 
  • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird. 
  • Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt. 

 

6. Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Duschen

  • Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht.Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden. Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen. 
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftunggesorgt
  • Die sanitären Einrichtungen werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen. 
  • In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücherzur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt (verantwortlich Gemeinde).

 

Dieter Weishäupl - 1. Vorstand SV Maria-Thann e.V.

Hergatz, 20.09.2021